Neue Maßnahmen
Veröffentlicht am 13. Januar 2021 Neue Maßnahmen ab Montag 18.01 bis Ende Februar 2021 & Härtefall-Verordnung wird gelockert.
Der Bundesrat lockert die Bedingungen für finanzielle Hilfen für Härtefälle. Als solche gelten alle, die mindestens 40 Tage auf behördliche Anordnung schliessen mussten – ein Beweis des Umsatzrückgangs ist nicht mehr nötig.
Zudem erhöht der Bundesrat die Obergrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge: Sie werden auf 20 Prozent des Umsatzes – maximal 750’000 Franken pro Unternehmen – erhöht.